Playbook8 Min.Für Teamleitung
Feedback klar und wirksam geben
Für geplante Feedback-Gespräche, in denen Verhalten klar, fair und ohne Eskalation angesprochen werden soll: von Anerkennung über Korrektur bis hin zu wiederholtem Missverhalten unterhalb der arbeitsrechtlichen Schwelle.
Kernprinzip
Feedback beschreibt beobachtbares Verhalten, dessen Wirkung und einen vereinbarten nächsten Schritt, nicht die Person.
Vorbereitung
- Was ist konkret passiert? Datum, Situation, beobachtetes Verhalten: ohne Interpretation.
- Welche Wirkung hatte das Verhalten, auf das Team, auf das Ergebnis, auf die Kundin oder den Kunden?
- Was soll nach dem Gespräch anders sein, und woran erkennen Sie, dass es anders ist?
- Welche Perspektive der anderen Seite kennen Sie noch nicht?
- Ist das ein Feedback-Anlass, oder gehört das Thema in ein arbeitsrechtliches, ein Compliance- oder ein HR-Verfahren?
Ablauf im Gespräch
- Anlass nennen: kurz, ohne Vorwurf, mit klarem Zweck.
- Beobachtung beschreiben: ein konkretes Beispiel, keine Sammlung.
- Wirkung erklären: sachlich und in eigener Sprache, keine Vermutung über Motive.
- Perspektive einholen: eine offene Frage, dann Stille aushalten.
- Nächsten Schritt vereinbaren: konkret, überprüfbar, schriftlich festgehalten.
Formulierungen
- Mir ist wichtig, dass wir kurz über etwas sprechen, das mir aufgefallen ist.
- Mir ist aufgefallen, dass …
- Die Wirkung im Team war, dass …
- Wie haben Sie die Situation erlebt?
- Mir ist wichtig, dass beim nächsten Mal …
- Lassen Sie uns vereinbaren, dass Sie bis Freitag …
Checkliste
- Beobachtung statt Urteil
- ein konkretes Beispiel statt einer Aufzählung
- Wirkung statt Vermutung über Motive
- offene Frage und Stille
- ein vereinbarter nächster Schritt, schriftlich
Grenzen und Hinweise
- Bei wiederholten Pflichtverletzungen oder arbeitsrechtlich relevantem Verhalten HR und gegebenenfalls juristische Beratung einbeziehen, denn Feedback ersetzt keine Abmahnung.
- Bei Diskriminierungs- oder Belästigungsthemen folgen interne Compliance- und Meldewege vor; das Feedback-Gespräch ist nicht das geeignete Format.
- Bei sichtbaren Anzeichen psychischer Belastung ein konkretes Hilfsangebot machen (EAP, Betriebsärztin, Vertrauensperson), jedoch keine psychologische Diagnose stellen.
- Bei Mitbestimmungspflicht und Personalakteneinträgen die Vorgaben des Betriebsrats und des Datenschutzes beachten.